Der Diözesanrat unterstützt die Bemühungen hinsichtlich der Ausweitung und Weiterentwicklung der Standards zu Prävention und Intervention im Bistum Würzburg.
Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe ist dem Diözesanrat dabei wichtig:
- Damit eine Erfassung Ehrenamtlicher dem angestrebten Ziel eines besseren Schutzes vor Missbrauch geistlicher Autorität und sexuellem Missbrauch dient, sind folgende Dinge zu klären:
- Es muss ein Schema erarbeitet werden, wer unter die Erfassungspflicht fallen soll.
- Die zu erfassenden Daten und deren Zweck sind abschließend zu definieren.
- Ebenso muss den an den Wirkungsorten Verantwortlichen ein entsprechendes, verpflichtend zu nutzendes Werkzeug an die Hand gegeben werden, das den einschlägigen Vorschriften der IT-Sicherheit und des Datenschutzes gemäß DSGVO bzw. KDG entspricht.
- Eine Zusammenführung der an den Wirkungsorten erhobenen Daten und Nutzung dieser Daten auf Bistumsebene zu anderen als den vorher festgelegten Zwecken, ist im Sinne des Datenschutzes auszuschließen.
- Definition und Implementierung eines gestuften Schulungskonzepts das aus einer grundlegenden Schulung und periodischen Nachschulungen besteht. Schulungstermine richten sich nach den Möglichkeiten freiwillig Engagierter:
- Die Grundschulung soll dabei als Initialschulung mit dem aktuellen Zeitbudget (vier Stunden) durchgeführt werden. Eine Ausweitung auf sechs Stunden macht eine Abendveranstaltung unmöglich. Gruppenspezifische Schulungen mit entsprechenden Schwerpunkten sind darüber hinaus anzustreben und vorzusehen.
- Begleitende regelmäßige Schulungen, die die Grundschulung auffrischen und den Teilnehmenden ggf. neue Regelungen und Erkenntnisse nahebringen. Der zeitliche Aufwand für diese Schulungen muss deutlich geringer sein als der der Initialschulung.
- Durch den Wechsel von Grundschulung und auffrischenden Schulungen kann der von der UKAM empfohlenen Verkürzung des Schulungsturnusses genüge getan werden.
- Auffrischungskurse von kurzer Dauer im Rahmen von örtlichen Veranstaltungen (oder auch digital) werden empfohlen.
Der Diözesanrat als das vom Bischof anerkannte und eingesetzte Laiengremium ist bereit an der Ausgestaltung der, die freiwillig Engagierten betreffenden Maßnahmen konstruktiv mitzuarbeiten und fordert die Bistumsleitung auf, seine Beteiligung sicherzustellen.
Die bisher bestehende Arbeitsgruppe soll fortgeführt werden. Eine Erweiterung um Fachpersonal z. B. aus den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit ist zwingend erforderlich.
Beschlossen von der Frühjahrsvollversammlung am 7. März 2026
