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Aufgaben des Diözesanrates

  • Der Diözesanrat beobachtet die Entwicklungen im gesellschaftlichen, staatlichen und kirchlichen Leben und vertritt die diesbezüglichen Anliegen der Katholikinnen/Katholiken gemeinsam in der Öffentlichkeit.
     
  • Er gibt Anregungen für das Wirken der Katholikinnen/Katholiken in der Gesellschaft und stimmt die in ihm zusammengeschlossenen Kräfte aufeinander ab und fördert diese.
     
  • Er nimmt Stellung zu Fragen des kirchlichen und öffentlichen Lebens.
     
  • Er beschließt gemeinsame Aufgaben und trägt Sorge für deren Durchführung, wenn kein anderer geeigneter Träger vorhanden ist.
     
  • Er bereitet gemeinsame Initiativen und Veranstaltungen der Katholikinnen/Katholiken des Bistums vor und führt diese durch.
     
  • Er stimmt die Arbeit der Räte in den Pastoralen Räumen aufeinander ab, regt diese an und behandelt Anträge dieser Gremien.
     
  • Er gibt der Bistumsleitung und dem Diözesanpastoralrat Anregungen und berät sie.
     
  • Er wählt die Mitglieder für den Diözesanpastoralrat gemäß der Satzung des Diözesanpastoralrates (darunter mindestens ein Mitglied des Vorstands, mindestens. drei Delegierte der katholischen Organisationen, mindestens vier Delegierte aus den Pastoralen Räumen) und bei Bedarf in andere Gremien des Bistums. Die gewählten Mitglieder sind aufgefordert, die Interessen und Positionen des Diözesanrates dort objektiv deutlich zu machen. Sofern ein Mitglied des Diözesanrates nicht mehr dessen Interessen vertritt, kann der Vorstand eine Abwahl in der Vollversammlung beantragen.
     
  • Er wählt die Vertreter/-innen des Bistums im Landeskomitee der Katholiken in Bayern und im Zentralkomitee der deutschen Katholiken und nimmt die Anliegen und Aufgaben der Katholikinnen/Katholiken des Bistums auf überdiözesaner Ebene wahr. Die gewählten Mitglieder sind aufgefordert, die Interessen und Positionen des Diözesanrates dort objektiv deutlich zu machen. Sofern ein Mitglied des Diözesanrates nicht mehr dessen Interessen vertritt, kann der Vorstand eine Abwahl in der Vollversammlung beantragen.
     
  • Er wählt die Vertreterinnen in die Kirchenfrauenkonferenz.

Vertretung auf Landes- und Bundesebene

Im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Diözesanrat mit drei Delegierten vertreten. Das ZdK ist der Zusammenschluss von Vertreter*innen der Diözesanräte, der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Es veritt die Anliegen katholischer Gläubiger in Deutschland.

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Im Landeskomitee der Katholiken in Bayern (LdK) ist der Diözesanrat mit vier Delegierten vertreten. Das LdK ist der Zusammenschluss der bayerischen Diözesanräte, katholischer Verbände und Organisationen auf Landesebene sowie engagierter Persönlichkeiten aus Kirche, Politik und Gesellschaft. Es setzt sich für ein starkes und zukunftsfähiges katholisches Laienengagement in Bayern ein.

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