Die Vollversammlung des Diözesanrates findet in der Regel dreimal jährlich statt.
Sie gibt Richtlinien für die Arbeit des Diözesanrates und seiner Organe und wählt jeweils aus ihrer Mitte den Vorstand und weitere zu besetzende Ämter.
Außerdem beschließt sie für bestimmte Anliegen und Bedarfe die zeitlich befristete und mit einem konkreten Ziel versehene Einrichtung von Arbeits- und Projektgruppen.

