Der Diözesanrat ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildeskrets über das Apostolat der Laien zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit im Bistum.
Er ist der Zusammenschluss von Vertretern der Pastoralen Räume und der katholischen Verbände sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche, Gesellschaft und Institutionen im Bereich der Diözese.