Daher brauche es zeitnah nachhaltige Reformen, da Vertrauen und Glaubwürdigkeit unabdingbar seien, um die Freude am Glauben auch in Zukunft leben und verkünden zu können. Die konkrete Aufarbeitung der Missbrauchsfälle im Bistum Würzburg, die Einrichtung unabhängiger Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Opfer sexualisierter Gewalt und sexualisierter Grenzüberschreitungen, begrüßt der Diözesanrat in seinem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss im Rahmen der Frühjahrsvollversammlung. Derzeit gebe es im kirchlichen Strafrecht keinen Tatbestand der Strafvereitelung. Sofern es sich aber um absichtliches, zielgerichtetes Handeln einer Person dreht, Hinweise auf sexuellen Missbrauch zurückzuhalten oder zu verdecken, sodass ihnen nicht weiter nachgegangen werden kann, müsse dies als Straftatbestand ins Kirchenrecht aufgenommen werden, so der Diözesanrat weiter.
Des weiteren fordert das Gremium die Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre von Sexualität und Ehe und Familie. Notwendig sei dabei die Beteiligung derjenigen, die diese Werte in ihrer Beziehung leben. Vielfältige Lebensformen und -wirklichkeiten seien ebenso anzuerkennen. Priestern solle die Wahl ihrer Lebensform freistehen, der Pflichtzölibat abgeschafft werden.
Da sexueller Missbrauch immer auch mit Missbrauch von Macht zu tun habe, müssten innerkirchliche, klerikale Machtstrukturen konsequent abgebaut werden. Dafür ist nach Auffassung des Diözesanrates die Trennung von Exekutive und Judikative im Kirchenrecht notwendig. Die Forderung des ZdK nach einer unabhängigen kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wird daher unterstützt.
Daneben brauche es eine gleichberechtigte Teilhabe von sogenannten Laien und Geweihten an der Leitung von Kirche und eine Gleichstellung von Frauen und Männern beim Zugang zu allen kirchlichen Ämtern. Ziel all dessen müsse eine Ent-Idealisierung und Ent-Klerikalisierung des Weiheamtes in der Kirche sein.
Für die Priesterausbildung forderte das Laiengremium die Entwicklung einheitlicher Standards auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz mit Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Laien.
Zu guter Letzt sichert der Diözesanrat Bischof Dr. Franz Jung dessen Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Reformen im Bistum Würzburg zu und möchte ihm den Rücken in der Deutschen Bischofskonferenz stärken, für einen solchen Reformkurs einzustehen.