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„Wenn ich auch der Meinung bin, dass die Kirche sich aus den Wahlkämpfen besser heraushalten sollte, bin ich dankbar für das Statement der Deutschen Bischofskonferenz, dass die AfD für Christen nicht wählbar ist.“

Diözesanratsvorsitzender Dr. Michael Wolf bei der Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrats

„Wenn ich auch der Meinung bin, dass die Kirche sich aus den Wahlkämpfen besser...

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Wahlaufruf der Bayerischen Bischöfe

Die Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck des dauerhaften und überzeugten ehrenamtlichen Engagements in den bayerischen Pfarreien. Ein besonderes Merkmal dieses ehrenamtlichen Engagements ist seine Legitimierung durch die Wahl.

Die zuletzt ansteigende Wahlbeteiligung (von 15,93 Prozent im Jahr 2010 auf 18,39 Prozent im Jahr 2014) stimmt die bayerischen Bischöfe auch für die kommenden Wahlen am 25. Februar 2018 zuversichtlich, dass die Pfarrgemeinderatswahlen genügend Aufmerksamkeit erfahren werden. Gleichzeitig liegt der Freisinger Bischofskonferenz, dem Landeskomitee der Katholiken und den Diözesanräten in Bayern sehr daran, dass geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. Deswegen ist den Bischöfen sehr wichtig, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber wesentlichen Grundüberzeugungen unseres Glaubens und unserer Kirche verpflichtet fühlen. Die Basis hierfür ist das biblisch-christliche Menschenbild, nach dem alle Menschen Gottes Ebenbild und alle gleich wertzuschätzen sind – unabhängig davon, ob sie Männer oder Frauen, Jüngere oder Ältere, Gesunde oder Kranke, Einheimische oder Zugewanderte, Menschen mit oder ohne Behinderung sind. Pfarrgemeinderäte sind in der Lage, aus ihrer Gemeinde eine herzliche und offene, eine attraktive und ansprechende, eine überzeugte und überzeugende, eine einladende und faszinierende Gemeinschaft von Christen zu machen, in der Ausgrenzung und Missachtung von Minderheiten keinen Platz haben. Die Bischöfe rufen die Gläubigen dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, und sie ermuntern sie dazu, eine Kandidatur in Erwägung zu ziehen.