Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ (Artikel 1 des Grundgesetzes).
In den Augen des Vorstands des Diözesanrats steht die AfD in weiten Teilen nicht mehr auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952 als wesentliche Punkte unter anderem die Achtung vor Grund- und Menschenrechten beinhaltet. Für uns als Christen bedeutet dies mit den Worten von Paulus: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus.“(Gal 3,28)
Bestärkt werden wir in dieser Auffassung dadurch, dass drei der 16 AfD-Landesverbände von den jeweiligen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem angesehen und fünf weitere Landesverbände sowie die Bundes-AfD als Verdachtsfall geführt werden. Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof geht der Bayerische Verfassungsschutz zu Recht davon aus, dass Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestehen, deswegen wird in Bayern die gesamte Partei beobachtet.
Unstrittig ist es für uns, dass es in vielen politischen Fragen unter Christinnen und Christen unterschiedliche Auffassungen geben kann. Diese Vielfaltmuss aber definitiv dort ihre Grenze finden, wo politische Auffassungenoder Forderungen die Achtung vor der menschlichen Person, die Gleichheit aller Menschen und die soziale Gerechtigkeit in Frage stellen oder verletzen. Ausländerfeindlichkeit, überzogener Nationalismus und Feindschaft gegenüber anderen Religionen sind deshalb nicht akzeptabel. Christentum und Extremismus schließen sich nach unserer Auffassung eindeutig aus.
Wir wissen uns einig mit dem Landeskomitee der Katholiken in Bayern und den dort vertretenen Diözesanräten und Verbänden, dass eine Unvereinbarkeit eines AfD-Parteimandates mit der Wählbarkeit in ein Mandat unserer katholischen Gremien besteht. Wir verstehen unsere Gremien als Dialogplattform für Menschen, nicht als Bühne für Hetzerinnen und Hetzer. Wer sich nicht zur Verfassung und den Menschenrechten bekennt, hat bei uns keinen Platz.
Der Vorstand des Diözesanrats