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„Wenn ich auch der Meinung bin, dass die Kirche sich aus den Wahlkämpfen besser heraushalten sollte, bin ich dankbar für das Statement der Deutschen Bischofskonferenz, dass die AfD für Christen nicht wählbar ist.“

Diözesanratsvorsitzender Dr. Michael Wolf bei der Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrats

„Wenn ich auch der Meinung bin, dass die Kirche sich aus den Wahlkämpfen besser...

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Stellungnahme der Vorsitzenden zum Kirchenasyl anlässlich der Verurteilung von Sr. Juliana Seelmann

Als Vorsitzende des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg stehen wir hinter der Tradition des Kirchenasyls als Ultima-Ratio zum Schutz Verfolgter. Es hilft, nach gründlicher Prüfung und Rechtsabwägung in jedem Einzelfall, Menschen in extremen Notsituationen, wenn das weltliche Recht keine Alternative mehr bietet. Am vergangenen Mittwoch wurden am Amtsgericht in Würzburg zwei Fälle von Kirchenasyl, das durch die Oberzeller Franziskanerin Sr. Juliana Seelmann gewährt wurde, verhandelt.

Der Entscheidung von Sr. Juliana Seelmann gingen reifliche Überlegungen, Beratungen und Gewissenserkundungen voraus. Mit dem Asyl sollten die beiden Frauen vor drohenden schweren Menschenrechtsverletzungen, Zwangsprostitution und Verelendung im Zuge der Abschiebung bewahrt werden. Die Behörden waren von
Anfang an über das Kirchenasyl und den Aufenthaltsort der beiden nigerianischen Frauen informiert.
Es ist unser aller ureigenste christliche Verantwortung, Menschen, die bei uns Schutz suchen, beizustehen. Schon in unserem Grundgesetz ist im ersten Paragrafen festgehalten, dass der Schutz der Menschenwürde allem staatlichen Handeln vorgeschaltet sein muss. Die Verurteilung von Menschen, die anderen Menschen in Not helfen, ohne dass Dritte zu Schaden kommen, stimmt uns sehr nachdenklich und traurig. Das Würzburger Amtsgericht stellte am vergangenen Mittwoch das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 unserer Verfassung vor die im Grundgesetz festgeschriebene Gewissensund Glaubensfreiheit sowie den Schutz der Menschenwürde.

Der Freispruch des Münsterschwarzacher Benediktiners Bruder Abraham Sauer in einem ähnlichen Fall wenige Tage zuvor zeigt deutlich auf, dass es auch andere Sichtweisen des Kirchenasyls gibt. Das Kirchenasyl ist nicht Teil des Kirchenrechts. Damit wird, im Gegensatz zur Befürchtung des Würzburger Amtsgerichts, keine parallele Rechtsstruktur zum weltlichen Recht begründet. Das Kirchenasyl basiert stets auf einer individuellen Gewissensentscheidung einzelner Personen.

Bereits im März 2015 verabschiedete die Vollversammlung des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Würzburg die Resolution „Aus christlicher Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge“. Darin wird u.a. die gefahrenfreie und legale Einreise Schutzsuchender in die EU über ein Schutzvisa, ein sofortiges Ende der illegalen Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen, die Abschaffung des Dublin-Systems sowie ein faires und transparentes Verfahren zur Festlegung von Aufnahmequoten mit einem solidarischen Lastenausgleich innerhalb der Europäischen Union gefordert.

Dr. Michael Wolf, Vorsitzender Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg
Lucia Stamm, Stv. Vorsitzende Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg
Ralf Sauer, Stv. Vorsitzender Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg