Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg wird das Jahr 2021 eines in dem Weichen für die Zukunft gestellt werden. Zwei wesentliche Themen für unsere Arbeit sind:
- Das Programm „Gemeinsam Kirche sein – Pastoral der Zukunft“ und
- Die finanzielle Lage der Diözese und die Auswirkungen auf die Kirche, also die Mitglieder in der katholischen Kirche der Diözese.
Im Programm „Gemeinsam Kirche sein – Pastoral der Zukunft“ stellt sich unsere Diözese der Realität in der katholischen Kirche: Eine abnehmende Zahl von Kirchenmitgliedern und gleichzeitig ein Rückgang der Zahl pastoraler Mitarbeiter. Die Gründe dafür sind viel- schichtig, es ist wohl an einigen Stellen eher eine Unzufriedenheit mit der Institution denn ein echter Glaubensverlust. Das sollte uns zu denken geben.
Im letzten Oktober wurde das neue Strukturelement „Pastoraler Raum“ flächendeckend in der Diözese definiert. Eine räumliche Umschreibung dieser Räume existiert damit. Es fehlen aber noch die wesentlichen Leitlinien zur Ausgestaltung des Raums. Diese werden aktuell durch eine Vielzahl von Arbeitsgruppen erstellt. In einigen Fällen ist auch der Diözesanrat mit beteiligt und bringt seine Sicht der Dinge und Wünsche an die Gestaltung der Zukunft ein.
Dabei ist unsere Prämisse nicht nur das Heute sondern auch das Morgen ins Auge zu fassen und eine, zumindest für die nächsten Jahre, tragbare Organisationsform zu ermöglichen. Mit der abnehmenden Zahl Hauptamtlicher werden mehr Aufgaben in Richtung der Ehrenamtlichen verschoben werden müssen. Diese Abgabe und Übernahme von Aufgaben und Verantwortung bedarf besonderer Berücksichtigung. Laien und Geweihte, Ehrenamtliche und Hauptamtliche müssen sich auf Augenhöhe begegnen. Die Übernahme von Verantwortung beinhaltet in logischer Konsequenz auch die echte Teilhabe an und wo notwendig auch die Übernahme der Leitung. Kirchenrechtliche Überlegungen dürfen dabei nicht vernachlässigt werden, können aber nur als Leitplanken für die Ausgestaltung dienen.
Die aktuelle Rätestruktur muss diesen Änderungen ebenfalls angepasst werden. Wenn sich durch die Vergrößerung der Räume die Leitungsprozesse verändern, dann werden die Räte entsprechend aufzustellen sein.
Mit der Neueinführung der Pastoralen Räume werden Verantwortlichkeiten auf diese Ebene übertragen. Mehrere Pfarreiengemeinschaften bilden diesen Raum, der in seiner Gesamtheit durch ein Team geleitet werden soll. Es werden also dort Richtlinien festgelegt und Entscheidungen getroffen werden, welche die Pfarreiengemeinschaften und die Gemeinden direkt betreffen werden. Eine relevante Mitsprache der nicht-geweihten und der nicht-hauptamtlichen Kirchenmitglieder muss sichergestellt werden.
Zu klären sind aktuell noch die Zuordnungen von Aufgaben zu den verschiedenen Ebenen. Der Diözesanrat wird dabei sicherstellen, dass auf Ebenen auf denen Entscheidungen getroffen werden, auch ein entsprechendes Gremium existiert – von der Gemeinde bis hin zur Diözesanleitung.
Hier spricht sich der Diözesanrat klar für die Beibehaltung der Pfarreiengemeinschaften als Gliederungselement aus. Eine zusätzliche Umorganisation sollte vermieden werden, wenn nicht klar definierte und eindeutige Gründe gegen eine Beibehaltung der eingeübten Struktur sprechen. Diese sind dann aber eindeutig zu benennen und zu begründen. Die Pastoralen Räume sollten ihren Charakter als Aggregationsraum und Ermöglichungsraum behalten und nicht durch eine Änderung der unterlagerten Strukturen in Richtung von Großpfarreien