Würzburg (POW) Einstimmig hat sich der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg für Pastorale Standards in den Themenfelder Tod, Sterben und Trauer ausgesprochen. Im Würzburger Exerzitienhaus Himmelspforten stimmten die Delegierten dafür, dass in diesem Bereich künftig der Bedarf und die Bedürfnisse der Menschen in den Blick genommen werden. „Wir müssen wie Jesus gegenüber dem blinden Bartimäus eine sensible Aufmerksamkeit zu unserer Grundhaltung machen”, betonte Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran. Gemäß dem Leitwort des Bistums, „Christsein unter den Menschen”, gehe es darum, wie Jesus zu fragen: „Was willst Du, dass ich Dir tue?” Es gelte, eine neue Haltung zu etablieren, die mehr Vielfalt zulasse: Grundsätzlich sehen die Pastoralen Standards ein Begräbnis in zwei Stationen vor: die Feier in der Kirche und die Beisetzung auf dem Friedhof. Wo die Angehörigen auch die Feier in der Kirche wählen, könne das grundsätzlich eine Wort-Gottes-Feier oder eine Eucharistiefeier (Requiem) sein. Es gehe also bei den Standards um ein Miteinander von Hauptamtlichen und freiwillig Engagierten in den Gemeinden in der Sicherstellung der Standards.
Liturgiereferent Dr. Stephan Steger erklärte, dass bis zum Herbst 2025 Pastorale Standards für alle biographischen Phasen erarbeitet werden sollen. Das diene einer Vergleichbarkeit des kirchlichen Angebots in der gesamten Diözese, der Qualitätssicherung und der Sicherheit der Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie der Menschen, die mit einer Bitte auf diese zukommen.
Das Feld Tod, Sterben und Trauer sei deswegen zuerst bearbeitet worden, weil es die stärkste Verbindung von Kirche und Leben darstelle. „Sterbe- und Trauerbegleitung ist einer der zentralen Aufträge für die Kirche von Würzburg. Deshalb ist es das Ziel, mit passgenauen und professionellen Angeboten sowie Formen dem Bedarf der sterbenden und trauernden Menschen gerecht zu werden“, sagte der Liturgiereferent. Sobald Mitte November der Diözesanpastoralrat den finalen Text beschlossen hat, folge bis Mitte des kommenden Jahres eine Einführungsphase Die Pastoralteams in den 43 Pastoralen Räumen werden jeweils mit dem Rat im Raum beraten und gemeinsam einen Beschluss zur konkreten Umsetzung fassen. Diese Ratifizierung sei wichtig, hob der Generalvikar hervor.
„Wo zum bisherigen Vorgehen Kurskorrekturen vorzunehmen sind, wird das gemeinsam vor Ort besprochen”, erklärte Vorndran. Die jeweiligen Pastoralen Räume geben dann eine Rückmeldung zum Stand der Sicherstellung der Umsetzung der Standards an die Gemeindeentwicklung. „Bei Bedarf regelt dann die Diözesanleitung nach”, sagte der Generalvikar.
Außerdem waren die Kirchenverwaltungswahlen im kommenden Jahr Thema. „Die Kirchenverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Kirche vor Ort“, sagte Generalvikar Vorndran. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn sich in den Pfarreien vor Ort nicht die erforderliche Mindestzahl an Kandidaten findet, erläuterte Christof Brod, Referent des Generalvikars. Bei Gemeinden mit maximal 2000 Katholiken sei es beispielsweise möglich, die Zahl der zu wählenden Kirchenverwaltungsmitglieder auf zwei zu reduzieren. Diese könnten später zwei weitere Mitglieder hinzu berufen. Die Kirchenverwaltung bleibe selbständig. „Die Arbeit verteilt sich dann allerdings auf weniger Schultern und möglicherweise können nicht mehr alle Aufgaben der Kirchenverwaltung wahrgenommen werden.“ Wo sich keine Kandidaten für die Wahl einer untergeordneten Kirchenstiftung wie einer Kuratie oder Filialgemeinde finden, müsse diese Gemeinde das der Pfarrei mitteilen. Dann verwalte die Kirchenverwaltung der Pfarrei das Vermögen der Kuratie- oder Filialgemeinde separat mit. Zu einem späteren Zeitpunkt könne für diese wieder eine eigene Verwaltung gewählt werden.
Ähnliches sei für Pfarrkirchenstiftungen möglich, die nicht genügend Kandidaten zur Wahl finden. Zum einen könne eine solche Pfarrkirchenstiftung dann bei einer anderen Pfarrei darum bitten, mitverwaltet zu werden. Auf Antrag der Kirchenverwaltung sei es auch möglich, eine Kirchenstiftung einer anderen zuzulegen, die Zustimmung der aufnehmenden Kirchenstiftung und die gleichzeitige Zulegung der Pfründestiftung vorausgesetzt. Wo alle diese Modelle nicht griffen, müsse das Bistum die Aufsicht übernehmen und dann weitere Schritte einleiten. Das sei aber nur ein Notnagel, „ein Gemeindeleben ohne die Mitwirkung von Laien kann ich mir nicht vorstellen“, sagte Generalvikar Vorndran.
Über den aktuellen Stand bei der Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Bistum Würzburg informierte den Diözesanrat Kerstin Schüller, Interventionsbeauftragte des Bistums Würzburg. „Das Bistum scheint hier gute Arbeit zu machen, wenn sich beispielsweise Landratsämter oder Sportvereine bei mir erkundigen, wie die Diözese Würzburg auf diesem Feld vorangeht.“ Die Präventionsordnung für das Bistum umfasse unter anderem ein institutionelles Schutzkonzept, erweiterte Führungszeugnisse, verpflichtende Präventionsschulungen zur Sensibilisierung sowie einen Verhaltenskodex. Außerdem gebe es eine Interventionsordnung in der, ohne Ansehen der Person, geregelt ist, wie in einem begründeten Verdachtsfall reagiert wird. Schüller betonte, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche im Bistum die Pflicht bestehe, Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt zu melden, egal ob durch Haupt- oder Ehrenamtliche begangen. Zudem gebe es derzeit durch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Würzburg (UKAM) zwei Projekte zur Aufarbeitung. Näheres im Internet unter ukam-wue.de.
mh (POW)