In der Erklärung heißt es, das Landeskomitee unterstütze „ausdrücklich die in der Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie festgelegte Zielsetzung einer langfristig deutlichen Reduzierung des Flächenverbrauchs bis hin zu einer Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Flächenneuverbrauch“. Zudem wird hervorgehoben, dass den Initiatoren des geplanten Volksbegehrens sowie weiterer Initiativen zum sorgsamen Umgang mit Bodenflächen das Verdienst zukomme, dass sie „öffentlichkeitswirksam auf den besonderen Wert des Bodens und gleichzeitig auf gravierende Probleme aufmerksam machen: die Zunahme der versiegelten Flächen insgesamt sowie die Zerschneidung von Landschaft durch Zersiedelung und Gewerbeansiedelung auf der ‚grünen Wiese‘.“
Freiwilligkeit allein sei nicht ausreichend, so das Landeskomitee in der Erklärung. Es brauche wirkungsvolle finanzielle Anreize sowie verbindliche rechtliche Vorgaben. Äußerst sparsam mit der Versiegelung von Flächen umzugehen sei ein Kernziel, das sowohl Verfassungsrang erhalten als auch als einfaches Gesetzt rechtlich verbindlich werden müsse. (glx)